Anlass der Planung ist, dass die Gemeinde Mittelneufnach ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchte. Nachdem in Bayern die Windkraft über Jahre hinweg durch die 10 H-Regelung stark reglementiert wurde, da damit Windenergieanlagen ein zehnfaches ihrer Höhe zur nächstgelegenen bauplanungsrechtlich zugelassenen Wohnbebauung bzw. zum nächsten Ortsrand einhalten mussten um ihre Privilegierung im Außenberiech aufrecht erhalten zu können, deutet sich nun vor dem Hintergrund sichtbar werdender Energieabhängigkeiten ein Umdenken an
Die entsprechenden Bekanntmachungen finden Sie hier